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Illustration: Familie auf einer Wiese, geschützt durch eine Klammer

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Häufig unterschätzte Infektionskrankheiten in Deutschland

Fachinformation komplett, PDF

Übertragbare Krankheiten, an denen in vorigen Jahrhunderten noch viele Menschen starben - wie Cholera, Diphtherie oder die Pocken - sind in westlichen Industrienationen bereits lange kein brisantes Gesundheitsthema mehr.

Dies liegt in erster Linie an den guten allgemeinen Lebensbedingungen und an den guten hygienischen Verhältnissen. Auch die Schutzimpfungen und die Entwicklung wirksamer Medikamente, vor allem im Bereich der Antibiotika, haben dazu beigetragen, dass sich viele Infektionskrankheiten in Deutschland nicht mehr ausbreiten können.

Aber dennoch: bakterielle Krankheitserreger entwickeln vermehrt Resistenzen gegen Antibiotika, trotz steigender Impfquoten ist die Durchimpfungsquote für viele Krankheiten (z.B. Masern) immer noch unzureichend und Fernreisen fördern die schnelle Ausbreitung von Infektionskrankheiten rund um den Globus. Infektionskrankheiten bleiben also eine ernst zu nehmende gesundheitliche Bedrohung. Für die westlichen Industrieländer sind Krankheiten wie Influenza, Tuberkulose und AIDS sowie neu auftretende Erreger und Erregerformen durchaus eine Gesundheitsgefahr.

Die zentrale gesetzliche Regelung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Bereich der übertragbaren Krankheiten ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen", das Symbol externer Link Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 01.01.2001 in Kraft trat.

Das Gesetz enthält u.a. Bestimmungen

Das IfSG enthält Regelungen über ein Meldesystem zur Überwachung übertragbarer Krankheiten. Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an bestimmten Infektionskrankheiten muss von den Ärztinnen und Ärzten, der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern muss von den Laboren an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter können aufgrund der namentlichen Meldungen weitere Ermittlungen anstellen und Maßnahmen treffen, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Bei bestimmten Erregernachweisen wie bei HIV erfolgt eine nichtnamentliche Meldung an das Robert-Koch-Institut.

Die bei den Gesundheitsämtern eingegangenen Meldungen über Erkrankungs- und Todesfälle und über Krankheitserregernachweise werden in anonymisierter Form an eine zentrale Landesbehörde und von dort an das Symbol externer Link Robert-Koch-Institut übermittelt. Das Robert-Koch-Institut ist damit das infektionsepidemiologische Zentrum in Deutschland. Es wertet die Meldedaten wissenschaftlich aus und stellt Informationen für die Landesbehörden, für die Fachkreise und für die Allgemeinheit zur Verfügung. Es gibt in der Regel wöchentlich das Symbol externer Link Epidemiologische Bulletin heraus. Das Epidemiologische Bulletin gewährleistet einen raschen Informationsaustausch innerhalb des infektionsepidemiologischen Netzwerks. In einem föderalen Staat wie Deutschland ist bei der Bekämpfung akuter Infektionen die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen von großer Bedeutung: auf lokaler Ebene ist für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Symbol externer Link öffentliche Gesundheitsdienst, also die Gesundheitsämter, zuständig, auf der Ebene der Bundesländer werden die notwendigen Maßnahmen durch die Landesgesundheitsbehörden wahrgenommen. Auf nationaler Ebene hat das Robert-Koch-Institut - neben seiner Aufgabe der Datenbearbeitung - auch die Aufgabe, die Bundesländer zu beraten und länderübergreifende Maßnahmen zur Bekämpfung akuter Infektionen zu koordinieren. Auf internationaler Ebene arbeitet Deutschland eng mit der EU (Symbol externer Link European Center for Disease Control and Prevention, ECDC) und der WHO zusammen.

Zusammenstellung der Informationen:
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Gesundheit

März 2007


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